Rechtsanwältin Caroline Kromer, Strafverteidigerin in München

Anwalt Strafrecht München Strafverteidiger München Kanzlei für Strafverteidigung

Strafrecht München · Ermittlungsverfahren · Durchsuchung · Festnahme · Untersuchungshaft · Strafbefehl · Anklage · Hauptverhandlung · Revision

Wird gegen Sie ermittelt, droht eine Durchsuchung oder wurde Anklage erhoben?

Die Kanzlei Caroline Kromer verteidigt Sie als Rechtsanwältin für Strafrecht in München und Strafverteidigerin in München in allen Phasen des Strafverfahrens: von Vorladung, Durchsuchung, Festnahme und Untersuchungshaft bis zu Strafbefehl, Anklage, Hauptverhandlung, Revision und Strafvollstreckung.

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STRAFVERTEIDIGERIN IN MÜNCHEN · KANZLEI FÜR STRAFRECHT

Anwalt Strafrecht München: persönliche Strafverteidigung

Die Kanzlei Caroline Kromer befindet sich zentral am Platzl 5 in München. Rechtsanwältin Caroline Kromer verteidigt Beschuldigte bundesweit in Ermittlungsverfahren, Hauptverfahren, Haftsachen und Rechtsmittelverfahren – vor Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten sowie gegenüber Staatsanwaltschaften und Generalstaatsanwaltschaften.

IHRE VORTEILE

  • Zentraler Kanzleisitz in München
  • Persönliche Betreuung durch Rechtsanwältin
  • Ziele: Einstellung • Freispruch • Strafmilderung
  • Schnelle Kommunikation und gute Erreichbarkeit
  • Ausschließlich Strafverteidigung
  • Soforthilfe in dringenden Strafsachen
  • Strafverteidigernotruf bei Festnahme und Durchsuchung
  • Strategische Verteidigung ab dem ersten Kontakt

STRAFVERFAHREN · ERSTE SCHRITTE

Wird gegen Sie ermittelt?

Ein Strafverfahren ist für Betroffene eine erhebliche Belastung – persönlich, beruflich und wirtschaftlich. Gerade zu Beginn ist entscheidend, besonnen zu handeln und keine vorschnellen Entscheidungen zu treffen.

Der wichtigste erste Schritt ist regelmäßig: keine Angaben zur Sache machen, nichts ungeprüft unterschreiben und zunächst anwaltliche Beratung einholen. Erst nach Akteneinsicht lässt sich zuverlässig beurteilen, was Ihnen konkret vorgeworfen wird, welche Beweise vorliegen und welche Verteidigungsstrategie sinnvoll ist.

Die Kanzlei Caroline Kromer vertritt Beschuldigte und Angeklagte ausschließlich im Strafrecht. Ziel ist eine klare, frühzeitige und strategische Verteidigung – mit Blick auf Einstellung, Freispruch, Tatvorwurfsbegrenzung oder eine möglichst günstige Lösung im konkreten Verfahren.

Ruhe bewahren

Eine strafrechtlicher Vorwurf erzeugt Druck. Gerade deshalb sollten Sie nicht spontan reagieren. Unüberlegte Erklärungen, Nachrichten oder Unterschriften können später erhebliche Bedeutung bekommen.

Keine Angaben zur Sache

Ohne Akteneinsicht ist nicht bekannt, worauf sich der Tatverdacht gegen Sie tatsächlich stützt. Nutzen Sie deshalb zunächst Ihr Schweigerecht. Schweigen ist kein Schuldeingeständnis, sondern ein zentrales Recht im Strafverfahren.

Frühzeitig verteidigen lassen

Je früher die Verteidigung ansetzt, desto besser lässt sich der Verfahrensverlauf beeinflussen. Nach Akteneinsicht wird geprüft, ob eine Einstellung, eine Begrenzung des Tatvorwurfs oder eine andere Verteidigungsstrategie in Betracht kommt.

STRAFVERTEIDIGUNG MIT KLAREM ZIEL

Strafverfahren in München

Zu jedem Zeitpunkt haben Sie das Recht, anwaltliche Verteidigung an Ihrer Seite zu haben. Sind Sie Beschuldigter in einem Ermittlungsverfahren, ist eine frühzeitige Strafverteidigung besonders wichtig.

Nur so kann Waffengleichheit gegenüber den Strafverfolgungsbehörden hergestellt und Ihre Position von Anfang an geschützt werden. Rechtsanwältin Caroline Kromer beantragt für Sie Akteneinsicht, prüft die Tragfähigkeit des Tatvorwurfs und entwickelt auf dieser Grundlage eine Verteidigungsstrategie, die zu Ihrer konkreten Situation passt.

So kann bereits frühzeitig gezielt Einfluss auf das Verfahren genommen werden. Zugleich gilt: Auch wenn das Verfahren bereits fortgeschritten ist, ist es für eine wirksame Verteidigung nie zu spät. Auch als Angeklagter bestehen rechtliche Möglichkeiten, um auf das bestmögliche Ergebnis hinzuwirken.

EINSTELLUNG

Sofern die rechtlichen Voraussetzungen vorliegen, ist unser Ziel, das Ermittlungsverfahren zur Einstellung zu bringen. Je früher das Verfahren beendet wird, desto geringer sind die beruflichen, wirtschaftlichen und persönlichen Schäden für Sie. Zögern Sie daher nicht, uns frühzeitig zu kontaktieren.

FREISPRUCH / STRAFMILDERUNG

Lässt sich eine Einstellung nicht erreichen, richten wir die Verteidigung konsequent auf Freispruch, Tatvorwurfsbegrenzung oder eine deutliche Strafmilderung aus. Unser Ziel ist dabei stets, Ihre Interessen durchzusetzen, die rechtlichen und persönlichen Folgen für Sie so gering wie möglich zu halten und das beste Ergebnis zu erreichen.

FREIHEIT BEI UNTERSUCHUNGSHAFT VERTEIDIGEN

Bei drohender oder bereits vollzogener Untersuchungshaft zählt jede Stunde. Wir kümmern uns umgehend um Haftprüfung und Haftbeschwerde. Maßgeblich ist insbesondere, ob die Voraussetzungen der Untersuchungshaft tatsächlich vorliegen und der Haftbefehl angreifbar ist.


HANDELN SIE SOFORT

Wann sollten Sie umgehend unsere Strafrechtskanzlei in München anrufen?

Vorladung zur
Vernehmung als Beschuldigter

Machen Sie jetzt keine Angaben und besprechen Sie sich erst mit einer Strafverteidigerin. Eine Einlassung ohne anwaltlichen Rechtsbeistand kann Ihre Rechte und Verteidigung erheblich schwächen. Bei einer Vorladung als Beschuldigter sollte frühzeitig geprüft werden, wie reagiert werden muss.

Durchsuchung Ihrer Wohnung oder Geschäftsräume

Nehmen Sie umgehend Kontakt auf, damit Rechtsanwältin Caroline Kromer noch vor Ort Ihre Rechte wahrt. Bei einer Durchsuchung zählt jede Minute. Bereits die Frage, unter welchen Voraussetzungen eine Durchsuchung überhaupt zulässig ist, sollte frühzeitig geprüft werden.

FESTNAHME

Bei einer Festnahme zählt jede Stunde. Vor der Vorführung vor den Ermittlungsrichter muss sofort geprüft werden, ob Haftgründe angegriffen und Untersuchungshaft vermieden werden kann. Durch die zentrale Lage der Strafrechtskanzlei in München können wir umgehend vor Ort sein.

UNTERSUCHUNGSHAFT

Rechtsanwältin Caroline Kromer kümmert sich umgehend um Akteneinsicht, Haftprüfung und Haftbeschwerde, um die Untersuchungshaft so schnell wie möglich zu beenden. Für Angehörige ist die Situation meist vollkommen unübersichtlich und hochbelastend. Auf unserer Seite Informationen für Angehörige bei U-Haft erfahren Sie, was jetzt wichtig ist und welche Schritte sofort eingeleitet werden sollten.

ANKLAGESCHRIFT ERHALTEN

Mit der Anklageschrift ist die Sache nicht entschieden. Wir prüfen sofort, ob die Anklage überhaupt vom Gericht zur Hauptverhandlung zugelassen werden darf und mit welcher Strategie die Verteidigung geführt wird.

STRAFBEFEHL ERHALTEN

Gegen einen Strafbefehl läuft eine kurze Frist von 14 Tagen ab Zustellung. Wird nicht rechtzeitig Einspruch eingelegt, wird er rechtskräftig. Deshalb muss umgehend geprüft werden, ob Einspruch eingelegt wird und wie wir die Verteidigung führen.

Strafverteidigung in München

Schwerpunkte

Die Kanzlei Caroline Kromer ist als Strafrechtskanzlei in München ausschließlich auf die Strafverteidigung spezialisiert. Besondere Schwerpunkte liegen in Haftsachen, Sexualstrafrecht, Wirtschaftsstrafrecht, Jugendstrafrecht, Medizinstrafrecht, Auslieferungsrecht und Betäubungsmittelstrafrecht.

SOFORTHILFE BEI DRINGENDEN FRAGEN IM STRAFRECHT

FAQ Strafverteidigung München

In dringenden Situationen gilt: keine Angaben zur Sache, nichts unterschreiben und sofort Rechtsanwältin Caroline Kromer kontaktieren.

Sie haben eine Vorladung als Beschuldigter erhalten?

Bei einer Vorladung als Beschuldigter ist zu unterscheiden, von wem sie stammt. Einer Vorladung der Staatsanwaltschaft müssen Sie grundsätzlich Folge leisten; bei einer polizeilichen Vorladung müssen Sie als Beschuldigter regelmäßig nicht erscheinen.

In jedem Fall gilt: Machen Sie keine Angaben zur Sache, bevor Akteneinsicht genommen wurde. Das Schweigerecht im Strafverfahren schützt Sie davor, sich durch unüberlegte Angaben selbst zu belasten. Die Kanzlei Caroline Kromer sagt den Termin für Sie ab, beantragt Akteneinsicht und entwickelt anschließend eine Verteidigungsstrategie.

Wurden Sie wegen eines Sexualdelikts angezeigt?

Vorwürfe im Sexualstrafrecht sind besonders sensibel und können erhebliche persönliche, berufliche und soziale Folgen haben. Das gilt etwa bei Vorwürfen der Vergewaltigung, der sexuellen Nötigung, des sexuellen Übergriffs oder der sexuellen Belästigung.

Gerade in Sexualstrafverfahren steht häufig Aussage gegen Aussage. Deshalb kommt es auf eine genaue Prüfung der belastenden Aussage, möglicher Widersprüche, digitaler Kommunikation und objektiver Anknüpfungstatsachen an. Machen Sie keine Angaben zur Sache, bevor die Ermittlungsakte bekannt ist.

Ihre Räume werden im Moment durchsucht?

Bei einer Durchsuchung sollten Sie Ruhe bewahren, keinen Widerstand leisten und keine Angaben zur Sache machen. Verlangen Sie den Durchsuchungsbeschluss und unterschreiben Sie nichts ungeprüft.

Bereits die Frage, ob die Voraussetzungen einer Durchsuchung tatsächlich vorliegen, kann für die Verteidigung wichtig sein. Kontaktieren Sie sofort eine Strafverteidigerin, damit Ihre Rechte gewahrt und Beschlagnahmen überprüft werden können.

Ihr Angehöriger wurde festgenommen?

Bei einer Festnahme zählt jede Stunde. Nach der Festnahme kann die Vorführung vor den Ermittlungsrichter folgen. Dann muss sofort geprüft werden, ob Untersuchungshaft angeordnet werden darf oder ob mildere Mittel ausreichen.

Die Kanzlei Caroline Kromer prüft den Tatvorwurf, mögliche Haftgründe und die Verteidigungsansätze gegen einen Haftbefehl. Ziel ist es, eine Untersuchungshaft möglichst zu vermeiden oder eine Außervollzugsetzung des Haftbefehls zu erreichen.

Haben Sie eine Anklageschrift erhalten?

Mit einer Anklageschrift teilt die Staatsanwaltschaft mit, dass sie eine Verurteilung für wahrscheinlicher hält als einen Freispruch. Das bedeutet aber nicht, dass der Tatvorwurf feststeht.

Im Zwischenverfahren kann geprüft werden, ob die Anklage überhaupt zur Hauptverhandlung zugelassen werden darf. Die Verteidigung analysiert Akte, Beweismittel und rechtliche Bewertung und prüft, ob eine Einstellung, eine Begrenzung des Tatvorwurfs oder eine andere Verteidigungsstrategie in Betracht kommt. Einen Überblick zu den Schwerpunkten der Strafverteidigung finden Sie unter Strafrecht München.

Sie haben einen Strafbefehl erhalten?

Gegen einen Strafbefehl kann nur innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch eingelegt werden. Wird diese Frist versäumt, wird der Strafbefehl rechtskräftig – oft ohne dass es zu einer Hauptverhandlung gekommen ist.

Deshalb sollte sofort geprüft werden, ob Einspruch eingelegt wird, ob der Strafbefehl inhaltlich angreifbar ist und welche Folgen drohen. Gerade bei Geldstrafe, Fahrverbot, Eintragung im Führungszeugnis oder beruflichen Konsequenzen kann eine Verteidigung gegen den Strafbefehl entscheidend sein.

Ihr Angehöriger befindet sich in Untersuchungshaft?

Untersuchungshaft ist einer der schwersten Eingriffe im Strafverfahren. In Haftsachen muss sofort geprüft werden, ob dringender Tatverdacht, Haftgrund und Verhältnismäßigkeit tatsächlich vorliegen.

Die Kanzlei Caroline Kromer beantragt Akteneinsicht, prüft Haftprüfung und Haftbeschwerde und arbeitet darauf hin, eine Entlassung oder Außervollzugsetzung des Haftbefehls zu erreichen. Für Angehörige gibt es eine eigene Seite mit ersten wichtigen Informationen: Informationen für Angehörige bei Untersuchungshaft.

Wie viel kostet eine engagierte Strafverteidigung in München?

Die Kosten einer Strafverteidigung hängen vom Tatvorwurf, Umfang der Ermittlungsakte, Verfahrensstand und der Dringlichkeit ab. Eine qualifizierte Verteidigung erfordert regelmäßig eine intensive und schnelle Bearbeitung.

Die Kanzlei Caroline Kromer arbeitet in Strafsachen regelmäßig auf Grundlage einer individuellen Vergütungsvereinbarung. Die Kosten werden vor Mandatsübernahme transparent besprochen. Sie können über die Kontaktseite oder telefonisch einen Termin zur Ersteinschätzung vereinbaren.

Nehmen Sie heute noch Kontakt auf, damit wir Ihre rechtliche Angelegenheit besprechen.

Kontakt zur Strafrechtskanzlei Caroline Kromer in München

Bei einer Durchsuchung, Festnahme oder Untersuchungshaft zählt jede Minute. Die Kanzlei Caroline Kromer leistet qualifizierte Strafverteidigung in München und ist in dringenden Strafsachen über die mobile Notrufnummer 24/7 erreichbar – auch am Wochenende und an Feiertagen.


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