Rechtsanwältin Caroline Kromer, Strafverteidigerin und Anwältin für Strafrecht in München

Anwalt für Strafrecht in München Kanzlei für Strafverteidigung

Ermittlungsverfahren · Durchsuchung · Festnahme · Untersuchungshaft · Wirtschaftsstrafrecht · Sexualstrafrecht

Wird gegen Sie ermittelt, wurden Ihre Räume durchsucht oder haben Sie eine Anklage erhalten?

Die Kanzlei Caroline Kromer ist eine ausschließlich im Strafrecht tätige Kanzlei mit Sitz in der Münchner Innenstadt. Rechtsanwältin und Strafverteidigerin Caroline Kromer verteidigt Beschuldigte und Angeklagte persönlich in München und bundesweit – vom Ermittlungsverfahren über Durchsuchung, Festnahme und Untersuchungshaft bis zu Anklage, Hauptverhandlung und Rechtsmittelverfahren.

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STRAFVERTEIDIGERIN IN MÜNCHEN · KANZLEI FÜR STRAFRECHT

Strafverteidigung in München und bundesweit

Die Kanzlei Caroline Kromer am Platzl 5 in München vertritt Beschuldigte und Angeklagte ausschließlich im Strafrecht. Rechtsanwältin Caroline Kromer übernimmt die Verteidigung in Ermittlungsverfahren, Hauptverfahren, Haftsachen und Rechtsmittelverfahren vor Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten. Die Verteidigung erfolgt in München, Bayern und bundesweit.

IHRE VORTEILE

  • Ausschließliche Tätigkeit im Strafrecht
  • Persönliche Mandatsführung durch Rechtsanwältin Caroline Kromer
  • Kanzleisitz am Platzl 5 in der Münchner Innenstadt
  • Verteidigung in München und bundesweit
  • Akteneinsicht, Beweisanalyse und individuelle Verteidigungsstrategie
  • Klare und realistische Einschätzung der Chancen und Risiken
  • Verteidigungsziele: Einstellung , Freispruch oder Strafmilderung
  • Soforthilfe bei Durchsuchung, Festnahme und Untersuchungshaft

MANDANTENSTIMMEN · STRAFVERTEIDIGUNG MÜNCHEN

Vertrauen durch persönliche und konsequente Strafverteidigung

Ein Strafverfahren ist regelmäßig mit erheblicher Unsicherheit und persönlicher Belastung verbunden. Mandantinnen und Mandanten schätzen an der Kanzlei Caroline Kromer insbesondere die persönliche Mandatsführung, die klare Kommunikation und die sorgfältige Vorbereitung der Verteidigung.

Die veröffentlichten Bewertungen geben einen Einblick in die Erfahrungen mit Rechtsanwältin Caroline Kromer bei strafrechtlichen Ermittlungen, belastenden Verfahrenssituationen und der Entwicklung einer individuellen Verteidigungsstrategie.

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STRAFVERFAHREN · ERSTE SCHRITTE

Wird gegen Sie ermittelt?

Wird gegen Sie strafrechtlich ermittelt, sollten Sie zunächst keine Angaben zur Sache machen und nichts ungeprüft unterschreiben. Beschuldigte haben das Recht zu schweigen. Von diesem Recht Gebrauch zu machen, darf nicht zu ihrem Nachteil gewertet werden.

Erst nach Akteneinsicht lässt sich beurteilen, welcher Tatvorwurf erhoben wird, welche Beweismittel vorliegen und welche rechtlichen und tatsächlichen Schwächen das Verfahren aufweist.

Rechtsanwältin Caroline Kromer vertritt Beschuldigte und Angeklagte ausschließlich im Strafrecht. Auf Grundlage der Ermittlungsakte wird eine individuelle Verteidigungsstrategie entwickelt – mit Blick auf eine Einstellung des Strafverfahrens, einen Freispruch oder eine Strafmilderung.

Ruhe bewahren

Ein strafrechtlicher Vorwurf erzeugt erheblichen Druck. Reagieren Sie trotzdem nicht vorschnell. Spontane Erklärungen, Nachrichten oder Unterschriften können später als Beweismittel verwendet und nur schwer korrigiert werden.

Vom Schweigerecht Gebrauch machen

Ohne Kenntnis der Ermittlungsakte wissen Sie nicht, worauf der Tatverdacht tatsächlich gestützt wird. Nutzen Sie deshalb zunächst Ihr Schweigerecht . Schweigen ist kein Schuldeingeständnis, sondern ein elementares Beschuldigtenrecht.

Frühzeitig Strafverteidigung beauftragen

Eine frühe Verteidigung ermöglicht es, Akteneinsicht zu beantragen, Ermittlungsmaßnahmen zu überprüfen und rechtzeitig Einfluss auf den weiteren Verfahrensverlauf zu nehmen. Anschließend wird geprüft, ob eine Einstellung, ein Freispruch, eine Begrenzung des Tatvorwurfs oder eine Strafmilderung erreichbar ist.

STRATEGISCHE STRAFVERTEIDIGUNG

Klare Verteidigungsziele in jeder Verfahrenslage

Eine effektive Strafverteidigung beginnt mit der vollständigen Kenntnis des Tatvorwurfs und der Beweislage. Rechtsanwältin Caroline Kromer beantragt Akteneinsicht, prüft die Ermittlungsmaßnahmen und analysiert, auf welche tatsächlichen und rechtlichen Grundlagen die Strafverfolgungsbehörden den Tatverdacht stützen.

Auf dieser Grundlage wird festgelegt, welches Verteidigungsziel im konkreten Verfahren erreichbar ist. Je nach Verfahrensstand kann es um eine Einstellung des Strafverfahrens , einen Freispruch, eine Strafmilderung oder die Abwehr von Untersuchungshaft gehen.

Dabei wird nicht schematisch verteidigt. Entscheidend sind der konkrete Tatvorwurf, die Belastbarkeit der Beweismittel, mögliche Verfahrensfehler sowie die Begrenzung von persönlichen, beruflichen und wirtschaftlichen Folgen des Strafverfahrens.

EINSTELLUNG DES STRAFVERFAHRENS

Im Ermittlungsverfahren wird geprüft, ob der Tatverdacht für eine Anklage ausreicht oder ob tatsächliche, rechtliche oder verfahrensrechtliche Gründe gegen eine Fortführung des Verfahrens sprechen. Liegen die Voraussetzungen vor, wird auf eine Einstellung des Strafverfahrens hingewirkt.

FREISPRUCH ODER STRAFMILDERUNG

Kommt es zur Anklage oder Hauptverhandlung, werden die Beweismittel erneut umfassend geprüft. Dabei ist zu klären, ob der Tatvorwurf nachgewiesen werden kann, ob einzelne Tatvorwürfe entfallen oder rechtlich anders einzuordnen sind und welche Umstände für einen Freispruch oder eine Strafmilderung sprechen.

AUFHEBUNG / AUSSERVOLLZUGSETZUNG DES HAFTBEFEHLS

Bei drohender oder bereits vollzogener Untersuchungshaft wird unverzüglich geprüft, ob dringender Tatverdacht, Haftgrund und Verhältnismäßigkeit tatsächlich vorliegen. Je nach Verfahrenslage wird die Aufhebung oder Außervollzugsetzung des Haftbefehls beantragt, Haftprüfung durchgeführt oder Haftbeschwerde eingelegt.

HANDELN SIE SOFORT

Wann sollten Sie sofort einen Anwalt für Strafrecht in München kontaktieren?

VORLADUNG ALS BESCHULDIGTER

Nach einer Vorladung als Beschuldigter sollten Sie keine Angaben zur Sache machen. Zunächst muss geklärt werden, von welcher Behörde die Vorladung stammt. Anschließend beantragt die Verteidigung Akteneinsicht und prüft, ob und in welcher Form eine Einlassung sinnvoll ist.

DURCHSUCHUNG VON WOHNUNG ODER GESCHÄFTSRÄUMEN

Läuft eine Durchsuchung , sollten Sie keinen Widerstand leisten, keine Angaben zur Sache machen und nichts ungeprüft unterschreiben. Verlangen Sie eine Ausfertigung des Durchsuchungsbeschlusses und kontaktieren Sie sofort die Kanzlei, damit Durchsuchung, Sicherstellungen und Beschlagnahmen überprüft werden können.

FESTNAHME

Nach einer Festnahme gilt: keine Angaben zur Sache. Vor einer möglichen Vorführung vor den Ermittlungsrichter muss geprüft werden, welcher Tatvorwurf besteht, ob ein Haftgrund vorliegt und ob Untersuchungshaft vermieden werden kann.

UNTERSUCHUNGSHAFT

Untersuchungshaft greift unmittelbar in die persönliche Freiheit ein. Hierfür wird unverzüglich Akteneinsicht beantragt und geprüft, ob eine Haftprüfung beantragt oder Haftbeschwerde eingelegt wird. Informationen für Angehörige bei Untersuchungshaft finden Sie auf der gesonderten Notfallseite.

ANKLAGESCHRIFT ERHALTEN

Mit einer Anklage ist das Verfahren nicht entschieden. Im Zwischenverfahren muss geprüft werden, ob die Anklage zur Hauptverhandlung zugelassen werden darf und welche Einwendungen gegen Tatvorwurf, Beweislage und rechtliche Bewertung bestehen.

STRAFBEFEHL ERHALTEN

Gegen einen Strafbefehl kann innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch eingelegt werden. Wird die Frist versäumt, steht der Strafbefehl einem rechtskräftigen Urteil gleich. Deshalb sollten Frist, Tatvorwurf und mögliche Folgen sofort geprüft werden.

Strafverteidigung in München

Schwerpunkte

Die Kanzlei Caroline Kromer ist eine ausschließlich im Strafrecht tätige Kanzlei in München. Rechtsanwältin Caroline Kromer übernimmt bundesweit die Verteidigung in Ermittlungs- und Hauptverfahren, Haftsachen sowie Verfahren mit erheblichen persönlichen, beruflichen oder wirtschaftlichen Folgen.

SOFORTHILFE BEI DRINGENDEN FRAGEN IM STRAFRECHT

Häufige Fragen zur Strafverteidigung

In dringenden Situationen gilt: keine Angaben zur Sache, nichts unterschreiben und sofort Rechtsanwältin Caroline Kromer kontaktieren.

Sie haben eine Vorladung als Beschuldigter erhalten?

Bei einer Vorladung als Beschuldigter ist zu unterscheiden, von wem sie stammt. Einer Vorladung der Staatsanwaltschaft müssen Sie grundsätzlich Folge leisten; bei einer polizeilichen Vorladung müssen Sie als Beschuldigter regelmäßig nicht erscheinen.

In jedem Fall gilt: Machen Sie keine Angaben zur Sache, bevor Akteneinsicht genommen wurde. Das Schweigerecht im Strafverfahren schützt Sie davor, sich durch unüberlegte Angaben selbst zu belasten. Die Kanzlei Caroline Kromer sagt den Termin für Sie ab, beantragt Akteneinsicht und entwickelt anschließend eine Verteidigungsstrategie.

Wann sollte man einen Anwalt für Strafrecht einschalten?

Ein Anwalt für Strafrecht sollte möglichst frühzeitig eingeschaltet werden, sobald Sie Kenntnis von einem Ermittlungsverfahren, einer Vorladung, Durchsuchung, Festnahme, einem Strafbefehl oder einer Anklage erhalten.

Eine frühe Strafverteidigung ermöglicht es, Akteneinsicht zu beantragen, unüberlegte Angaben zu vermeiden und rechtzeitig eine Verteidigungsstrategie zu entwickeln. Auch in einem bereits fortgeschrittenen Verfahren kann eine anwaltliche Prüfung sinnvoll und notwendig sein.

Wurden Sie wegen eines Sexualdelikts angezeigt?

Vorwürfe im Sexualstrafrecht sind besonders sensibel und können erhebliche persönliche, berufliche und soziale Folgen haben. Das gilt etwa bei Vorwürfen der Vergewaltigung, der sexuellen Nötigung, des sexuellen Übergriffs oder der sexuellen Belästigung.

Gerade in Sexualstrafverfahren steht häufig Aussage gegen Aussage. Deshalb kommt es auf eine genaue Prüfung der belastenden Aussage, möglicher Widersprüche, digitaler Kommunikation und objektiver Anknüpfungstatsachen an. Machen Sie keine Angaben zur Sache, bevor die Ermittlungsakte bekannt ist.

Ihre Räume werden im Moment durchsucht?

Bei einer Durchsuchung sollten Sie Ruhe bewahren, keinen Widerstand leisten und keine Angaben zur Sache machen. Verlangen Sie den Durchsuchungsbeschluss und unterschreiben Sie nichts ungeprüft.

Bereits die Frage, ob die Voraussetzungen einer Durchsuchung tatsächlich vorliegen, kann für die Verteidigung wichtig sein. Kontaktieren Sie sofort eine Strafverteidigerin, damit Ihre Rechte gewahrt und Beschlagnahmen überprüft werden können.

Ihr Angehöriger wurde festgenommen?

Bei einer Festnahme zählt jede Stunde. Nach der Festnahme kann die Vorführung vor den Ermittlungsrichter folgen. Dann muss sofort geprüft werden, ob Untersuchungshaft angeordnet werden darf oder ob mildere Mittel ausreichen.

Die Kanzlei Caroline Kromer prüft den Tatvorwurf, mögliche Haftgründe und die Verteidigungsansätze gegen einen Haftbefehl. Ziel ist es, eine Untersuchungshaft möglichst zu vermeiden oder eine Außervollzugsetzung des Haftbefehls zu erreichen.

Haben Sie eine Anklageschrift erhalten?

Mit einer Anklage teilt die Staatsanwaltschaft mit, dass sie eine Verurteilung für wahrscheinlicher hält als einen Freispruch. Das bedeutet aber nicht, dass der Tatvorwurf feststeht.

Im Zwischenverfahren kann geprüft werden, ob die Anklage überhaupt zur Hauptverhandlung zugelassen werden darf. Die Verteidigung analysiert Akte, Beweismittel und rechtliche Bewertung und prüft, ob eine Einstellung, eine Begrenzung des Tatvorwurfs oder eine andere Verteidigungsstrategie in Betracht kommt. Einen Überblick zu den Schwerpunkten der Strafverteidigung finden Sie unter Strafrecht München.

Sie haben einen Strafbefehl erhalten?

Gegen einen Strafbefehl kann nur innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch eingelegt werden. Wird diese Frist versäumt, wird der Strafbefehl rechtskräftig – oft ohne dass es zu einer Hauptverhandlung gekommen ist.

Deshalb sollte sofort geprüft werden, ob Einspruch eingelegt wird, ob der Strafbefehl inhaltlich angreifbar ist und welche Folgen drohen. Gerade bei Geldstrafe, Fahrverbot, Eintragung im Führungszeugnis oder beruflichen Konsequenzen kann eine Verteidigung gegen den Strafbefehl entscheidend sein.

Ihr Angehöriger befindet sich in Untersuchungshaft?

Untersuchungshaft ist einer der schwersten Eingriffe im Strafverfahren. In Haftsachen muss sofort geprüft werden, ob dringender Tatverdacht, Haftgrund und Verhältnismäßigkeit tatsächlich vorliegen.

Die Kanzlei Caroline Kromer beantragt Akteneinsicht, prüft Haftprüfung und Haftbeschwerde und arbeitet darauf hin, eine Entlassung oder Außervollzugsetzung des Haftbefehls zu erreichen. Für Angehörige gibt es eine eigene Seite mit ersten wichtigen Informationen: Informationen für Angehörige bei Untersuchungshaft.

Wie viel kostet eine engagierte Strafverteidigung in München?

Die Kosten einer Strafverteidigung hängen vom Tatvorwurf, Umfang der Ermittlungsakte, Verfahrensstand und der Dringlichkeit ab. Eine qualifizierte Verteidigung erfordert regelmäßig eine intensive und schnelle Bearbeitung.

Die Kanzlei Caroline Kromer arbeitet in Strafsachen regelmäßig auf Grundlage einer individuellen Vergütungsvereinbarung. Die Kosten werden vor Mandatsübernahme transparent besprochen. Sie können über die Kontaktseite oder telefonisch einen Termin zur Ersteinschätzung vereinbaren.

Vertritt Rechtsanwältin Caroline Kromer nur in München?

Die Kanzlei Caroline Kromer hat ihren Sitz am Platzl 5 in München. Rechtsanwältin Caroline Kromer verteidigt Beschuldigte und Angeklagte jedoch auch bundesweit vor Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten sowie gegenüber Staatsanwaltschaften und Generalstaatsanwaltschaften.

PERSÖNLICHE STRAFVERTEIDIGUNG IN MÜNCHEN UND BUNDESWEIT

Kontakt zur Kanzlei Caroline Kromer für Strafrecht in München

In strafrechtlichen Notfällen – etwa bei Durchsuchung, Festnahme oder Untersuchungshaft – ist schnelles, klares Handeln entscheidend. Sie erreichen die Kanzlei unter der mobilen Notrufnummer 24/7, auch am Wochenende und an Feiertagen.

Für nicht dringende Anliegen können Sie telefonisch, per E-Mail oder über den Online-Terminkalender einen Termin zur Erstberatung vereinbaren.

KANZLEI
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Platzl 5 · 80331 München
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0173 2484991 (in Notfällen)
FAX
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