Ausschließlich Strafrecht Caroline Kromer · München · bundesweit

ANWALT FÜR STRAFRECHT Strafverteidigung. in MÜNCHEN

Rechtsanwältin Caroline Kromer verteidigt Beschuldigte und Angeklagte ausschließlich im Strafrecht – bei Ermittlungsverfahren, Durchsuchung, Festnahme, Untersuchungshaft, Strafbefehl, Anklage und Hauptverhandlung in München, Bayern und bundesweit.

Strafverteidigerin · München · Caroline Kromer
Rechtsanwältin Caroline Kromer, Strafverteidigerin in München
Rechtsanwältin · Strafverteidigerin · München

CAROLINE KROMER.

STRAFVERTEIDIGERIN · MÜNCHEN

Zwischen Tatvorwurf
und Urteil steht
Ihre Verteidigung.

AUSSCHLIESSLICH STRAFRECHT MÜNCHEN · BUNDESWEIT 24/7 NOTFALL
ERMITTLUNGSVERFAHREN / WAFFENGLEICHHEIT

WENN DER STAAT GEGEN SIE ERMITTELT. brauchen Sie ein Gegengewicht.

Polizei und Staatsanwaltschaft ermitteln mit einem professionellen Apparat. Beschuldigte müssen dem nicht schutzlos gegenüberstehen. Waffengleichheit entsteht nicht von selbst. Sie braucht eine starke, unabhängige und entschlossene Verteidigung.

Gute Strafverteidigung sagt nicht nur das, was angenehm klingt. Sie spricht auch das an, was unbequem ist, was niemand hören möchte – aber für die Verteidigung entscheidend sein kann. Sie haben Anspruch auf die bestmögliche Verteidigung.

Und in den ersten Minuten gilt vor allem: nicht vorschnell erklären, rechtfertigen oder diskutieren.

01 / ERSTER SCHRITT

RUHIGbleiben.

Auch wenn die Situation belastend ist: keinen Widerstand leisten, nicht diskutieren und keine spontanen Erklärungen abgeben. Bei Durchsuchung, Festnahme oder einer überraschenden Kontaktaufnahme durch die Polizei geht es zunächst darum, keine vermeidbaren Fehler zu produzieren.

02 / SCHWEIGERECHT

SCHWEIGEN.zuerst.

Beschuldigte müssen sich nicht selbst belasten. Spontane Aussagen lassen sich später häufig nicht zurückholen. Machen Sie deshalb zunächst keine Angaben zur Sache. Schweigen darf nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden.

03 / VERTEIDIGUNG

VERTEIDIGERIN sofort kontaktieren.

Rechtsanwältin Caroline Kromer übernimmt die Kommunikation, beantragt Akteneinsicht nach § 147 StPO und prüft Tatvorwurf, Beweismittel und Verfahrensstand. Erst danach wird entschieden, ob eine Einlassung sinnvoll ist und welches Verteidigungsziel verfolgt werden kann.

Strafverfahren / Realität

EIN VORWURF. und plötzlich IST ALLES ANDERS.

SCHULD ODER UNSCHULD: wenn die Existenz zu kippen droht.

Ein strafrechtlicher Vorwurf überlagert das gesamte Leben innerhalb kürzester Zeit – unabhängig davon, ob sich der Verdacht später bestätigt oder nicht. Die Unschuldsvermutung gilt. Trotzdem können bereits ein Ermittlungsverfahren, eine Durchsuchung, Festnahme oder Untersuchungshaft Freiheit, berufliche Stellung, wirtschaftliche Existenz, Ruf und private Beziehungen massiv belasten.

Für Betroffene bedeutet das: Kontrollverlust, Angst vor dem Arbeitsplatzverlust, Sorge um Familie und Zukunft und die ständige Frage, was als Nächstes passiert. Gerade deshalb beginnt effektive Strafverteidigung nicht erst in der Hauptverhandlung. Sie beginnt dort, wo ein Vorwurf das Leben zu bestimmen droht. Handeln Sie daher frühzeitig.

STRAFVERTEIDIGERIN KONTAKTIEREN
Strafrecht / Bewegung / Druck

KEIN STILLSTAND. jede Lage verändert sich. JEDE SEKUNDE ZÄHLT.

Strafverfahren sind dynamisch. Neue Aussagen, digitale Spuren, Durchsuchungsfunde, Haftfragen oder rechtliche Neubewertungen können die Lage jederzeit verändern. Die Verteidigung muss deshalb genauso beweglich sein wie das Verfahren selbst.

06:04 UHR · DURCHSUCHUNG

DURCH
SUCHUNG jetzt.

Bleiben Sie ruhig, leisten Sie keinen Widerstand und machen Sie keine Angaben zur Sache. Verlangen Sie den Durchsuchungsbeschluss, unterschreiben Sie nichts ungeprüft und kontaktieren Sie unverzüglich eine Strafverteidigerin. Soforthilfe bei Durchsuchung →

HAFTBEFEHL · UNTERSUCHUNGSHAFT

FREIHEIT nicht warten.

Untersuchungshaft ist der schwerste Eingriff im Strafverfahren. Dringender Tatverdacht, Haftgrund und Verhältnismäßigkeit müssen sofort geprüft werden. Je nach Lage kommen Haftprüfung und/oder Haftbeschwerde mit dem Ziel der Aufhebung oder Außervollzugsetzung des Haftbefehls in Betracht. Verteidigung bei Untersuchungshaft →

ANKLAGE · ZWISCHENVERFAHREN

ANKLAGE noch kein Urteil.

Mit der Anklage ist das Verfahren nicht entschieden. Im Zwischenverfahren wird geprüft, ob der Tatverdacht für die Eröffnung des Hauptverfahrens ausreicht und welche Einwendungen gegen Beweislage und rechtliche Bewertung bestehen. Verteidigung nach Anklage →

VERTEIDIGUNGSZIEL / STRAFVERFAHREN

DAS ZIEL. nicht nur reagieren. DAS VERFAHREN VERÄNDERN.

Welches Verteidigungsziel realistisch erreichbar ist, hängt von Beweislage, Verfahrensstand und Tatvorwurf ab. Entscheidend ist, früh zu erkennen, wo das Verfahren angreifbar ist und welches Ergebnis tatsächlich erreicht werden kann.

01 / ERMITTLUNGSVERFAHREN

EINSTELLUNG.

bevor es zur Hauptverhandlung kommt.

Reicht der Tatverdacht nicht aus, kommt eine Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO in Betracht. Je nach Verfahrenslage können außerdem Einstellungen nach §§ 153, 153a StPO erreicht werden. Das Ziel im Ermittlungsverfahren ist häufig klar: eine Anklage verhindern.

Einstellung des Strafverfahrens →
02 / HAUPTVERFAHREN

FREISPRUCH.

wenn der Vorwurf nicht trägt.

In der Hauptverhandlung muss sich der Tatvorwurf an der Beweisaufnahme messen lassen. Aussagen, Widersprüche, Gutachten, digitale Spuren und objektive Beweismittel werden kritisch geprüft. Bleiben entscheidende Zweifel, gilt: in dubio pro reo.

Verteidigung in der Hauptverhandlung →
03 / RECHTSFOLGEN

STRAF
MILDERUNG.

wenn jede Konsequenz zählt.

Ist ein Freispruch nach der Akten- und Beweislage nicht realistisch, verschiebt sich das Verteidigungsziel. Dann geht es darum, Tatvorwurf, Strafrahmen und Rechtsfolgen zu begrenzen – etwa Freiheitsstrafe, Bewährung, Geldstrafe, Fahrverbot, Einziehung oder berufliche Folgen.

04 / HAFTSACHE

FREIHEIT
WIEDERHERSTELLEN.

Haft ist kein Zustand, den man einfach hinnimmt.

Bei Untersuchungshaft wird unverzüglich geprüft, ob dringender Tatverdacht, Haftgrund und Verhältnismäßigkeit tatsächlich vorliegen. Verteidigungsziel ist die Aufhebung des Haftbefehls oder seine Außervollzugsetzung nach § 116 StPO– durch Haftprüfung und/oder Haftbeschwerde.

Verteidigung bei Untersuchungshaft →
Schwerpunkte / Strafverteidigung

AUSSCHLIESSLICH Strafrecht.

01

UNTERSUCHUNGShaft

Haftprüfung · Haftbeschwerde · Außervollzugsetzung · schnelle Prüfung von Tatverdacht, Haftgrund und Verhältnismäßigkeit
02

WIRTSCHAFTSstrafrecht

Betrug · Untreue · Geldwäsche · Durchsuchung von Geschäftsräumen · Beschlagnahme · Vermögensarrest
03

SEXUALstrafrecht

Vergewaltigung · sexuelle Nötigung · sexueller Übergriff · Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen
04

MEDIZINstrafrecht

Abrechnungsbetrug · Behandlungsfehlervorwürfe · strafrechtliche und berufsrechtliche Folgen für Heilberufe
05

AUSLIEFERUNGSrecht

Europäischer Haftbefehl · Interpol · Auslieferungshaft · Verfahren nach dem IRG vor dem Oberlandesgericht
06

BETÄUBUNGSMITTELstrafrecht

Besitz · Handel · Einfuhr · nicht geringe Menge · KCanG · Vollstreckungsfragen
07

ALLGEMEINESStrafrecht

Körperverletzung · Raub · Erpressung · Brandstiftung · Bedrohung · Nachstellung und weitere Tatvorwürfe
08

JUGENDstrafrecht

Verfahren nach dem JGG · Jugendliche · Heranwachsende · Erziehungsgedanke · Folgenbegrenzung
09

ZEUGENbeistand

Begleitung bei Vernehmungen · Zeugnisverweigerung · Auskunftsverweigerungsrecht · Schutz vor Selbstbelastung
10

STRAFVOLLstreckung

Bewährungswiderruf · Reststrafenaussetzung · Zurückstellung der Vollstreckung · Strafvollzug
MANDAT / KONKRETE VERTEIDIGUNG

WAS ICH FÜR SIE TUE. wenn aus einem Vorwurf ein Verfahren wird.

01

ÜBERNEHMEN.

Kommunikation, Vorladungen, Fristen, Akteneinsicht und Sofortmaßnahmen.

02

PRÜFEN.

Ermittlungsakte, Aussagen, Chats, Videos, Gutachten und Beweise.

03

ZIEL SETZEN.

Einstellung, Freiheit, Freispruch, Begrenzung des Tatvorwurfs oder Strafmilderung.

04

ANGREIFEN.

Tatverdacht, Beweiswürdigung, Haftgrund, Verhältnismäßigkeit und Verfahrensfehler.

05

VERFAHREN FÜHREN.

Vernehmung, Haftprüfung, Hauptverhandlung, Zeugenbefragung, Anträge und Rechtsmittel.

06

ORIENTIERUNG GEBEN.

Klare Einschätzung der Lage, Risiken und nächsten Schritte. Persönliche Mandatsführung.

DIREKTER KONTAKT CAROLINE KROMER · STRAFVERTEIDIGERIN
KANZLEI089 41613831 E-MAILkanzlei@kromer-legal.de NOTRUF 24/70173 2484991
MANDANTENSTIMMEN / STRAFVERTEIDIGUNG

VERTRAUEN. entsteht nicht durch Versprechen. SONDERN IM VERFAHREN.

Mandantinnen und Mandanten der Kanzlei Caroline Kromer schätzen insbesondere die persönliche Mandatsführung, klare Kommunikation, schnelle Erreichbarkeit in strafrechtlichen Notfällen und eine ehrliche Einschätzung der Verfahrenslage. Die veröffentlichten Bewertungen betreffen unter anderem Ermittlungsverfahren, Durchsuchung, Festnahme, Untersuchungshaft und die Verteidigung in der Hauptverhandlung.

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ECHTE ERFAHRUNGEN / GOOGLE-BEWERTUNGEN SCROLL → GOOGLE ↗
★★★★★

„Hervorragende Unterstützung und erfolgreicher Ausgang.“

Hervorragende Unterstützung und erfolgreicher Ausgang! Ich habe mich zu Beginn meiner Angelegenheit sehr hilflos gefühlt. Frau Kromer hat mir von der ersten Minute an aufmerksam zugehört und mir das sichere Gefühl gegeben, mir wirklich helfen zu wollen. Dank ihres engagierten und hochprofessionellen Einsatzes konnte das Verfahren erfolgreich eingestellt werden. Ich bin extrem dankbar und kann die Kanzlei Kromer uneingeschränkt weiterempfehlen!

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★★★★★

„Souverän, kompetent und empathisch.“

Ich durfte Frau Kromer als äußerst souveräne und kompetente Anwältin kennenlernen, welche stets umfassend Zeit und genauso viel Empathie gegenüber ihren Mandanten aufbringt. Bei Rückfragen und kurz aufkommenden Sachverhalten steht Frau Kromer unterstützend zur Seite und ermöglicht ein Umfeld, in welchem man sich gut aufgehoben fühlt! Absolut empfehlenswert'

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★★★★★

„Beste Anwältin überhaupt.“

Beste Anwältin überhaupt,
Aus U - Haft rausgeholt ohne Schwierigkeiten und ....
Abwendung des Haftbefehls
Erreicht......
Einfach nur zum weiter empfehlen 👍

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★★★★★

„Jederzeit erreichbar und fachkundig.“

Frau Kromer ist eine sehr zuverlässige und fachkundige Strafverteidigerin, die ich mit bestem Gewissen weiterempfehlen kann. Besonders hervorheben möchte ich, dass Frau Kromer jederzeit erreichbar ist und in kürzester Zeit die bestmöglichen Lösungen parat hat. Das hat für mich einen hohen Stellenwert, gerade in den Momenten, in denen es wirklich drauf ankommt. Vielen Herzlichen Dank dafür.

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★★★★★

„Souverän, bestimmt und ruhig.“

Frau Kromer überzeugt durch ihre souveräne, bestimmte aber ruhige Art.
Sie handelt in den richtigen Momenten schnell & ist zuverlässig rund um die Uhr erreichbar.
Im ganzen Prozess fühlte ich mich von Frau Kromer stets gut an der Hand genommen & nicht alleine. -das schätze ich sehr.
In jedem Punkt würde ich sie als Anwältin jeder Zeit weiter empfehlen.
Überragende Arbeit! Großes Danke!

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★★★★★

„Ohne Einschränkung bestens weiterzuempfehlen.“

Diese nette Anwältin ist ohne Einschränkung bestens weiter zu empfehlen.
Vielen Dank
Hat super geklappt alles

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★★★★★

„Weit über das Übliche hinaus.“

Ich möchte einige Worte des Dankes an Frau Kromer richten. Sie ist ohne Zweifel die beste Anwältin, die mich je vertreten hat. In einer für mich äußerst schwierigen Angelegenheit stand sie mir während des gesamten Verfahrens mit außergewöhnlicher Kompetenz, Geduld und Menschlichkeit zur Seite. Durch ihren unermüdlichen Einsatz erreichte sie sogar einen Freispruch ohne Gerichtstermin – eine enorme Erleichterung und ein bedeutender Schritt für mich.

Auch in meiner zweiten Angelegenheit unterstützt mich Frau Kromer mit derselben Hingabe. Sie ist stets erreichbar, wann immer man sie benötigt, und nimmt sich Zeit für jede Frage und jedes Anliegen. Für dieses Engagement, das weit über das Übliche hinausgeht, bin ich ihr von Herzen dankbar. Es ist keineswegs selbstverständlich, dass sie mich auch nach dem Abschluss des Verfahrens weiterhin so zuverlässig begleitet.Mein aufrichtiger Dank gilt dieser herausragend kompetenten und zugleich menschlichen Anwältin. Ich kann Frau Kromer uneingeschränkt empfehlen – insbesondere für strafrechtliche Verfahren.

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★★★★★

„Dank ihrer Arbeit kam es zum Freispruch.“

Frau Kromer hat mich hervorragend begleitet. Immer verlässlich und mit viel Engagement. Dank ihrer Arbeit kam es zum Freispruch. Ich bin wirklich dankbar und kann sie nur empfehlen.

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★★★★★

„Selbst nachts spontan erreichbar.“

Selbst Nachts spontan erreichbar und dann direkt voller Einsatz, mit Erfolg. Ich bin begeistert.

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★★★★★

„Ehrliche Einschätzungen ohne falsche Hoffnungen.“

Sehr kompetente und engagierte Anwältin. Nimmt ihre Arbeit ernst und steht voll hinter dem, was sie tut. Sie ist immer erreichbar und zuverlässig. Gibt ehrliche Einschätzungen, ohne falsche Hoffnungen. Wer eine Anwältin mit Rückgrat sucht, die klar redet und sich wirklich einsetzt, ist hier genau richtig. Man merkt sofort, dass sie ihre Mandanten ernst nimmt und mit voller Konzentration bei der Sache ist. Absolut empfehlenswert. Meine ganze Familie vertraut ihr!

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★★★★★

„Im Strafrecht in den besten Händen.“

Ich kann Frau Kromer uneingeschränkt weiterempfehlen. Sie ist eine äußerst kompetente, engagierte und menschlich sehr angenehme Rechtsanwältin. Von Anfang an fühlte ich mich bestens beraten und professionell vertreten. Besonders beeindruckt hat mich, wie verständlich sie komplexe rechtliche Zusammenhänge erklärt und sich mit großem Einsatz für ihre Mandanten einsetzt. Wer im Strafrecht Unterstützung braucht, ist bei ihr in den besten Händen.

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Die Kanzlei / München

Die Kanzlei Caroline Kromer befindet sich am Platzl 5 in 80331 München. Mandate werden persönlich durch Rechtsanwältin und Strafverteidigerin Caroline Kromer geführt. Besprechungen finden in einem diskreten und persönlichen Rahmen statt.

Verteidigt wird vor Münchner Gerichten und Staatsanwaltschaften ebenso wie bundesweit vor Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten.

MÜNCHEN im Herzen der Altstadt.

Besprechungsraum der Kanzlei Caroline Kromer in München
Besprechung in der Strafrechtskanzlei Caroline Kromer
„Aufgeben ist keine Option.“

Weder für Sie. Noch für Ihre Verteidigung.

Kanzleiräume Caroline Kromer am Platzl in München
MÜNCHEN
Strafverfahren / Wissen / Vertiefung

WAS IM VERFAHREN wirklich zählt.

Strafverteidigung ist nicht auf die Hauptverhandlung beschränkt. Entscheidend sind oft die Weichen, die schon im Ermittlungsverfahren gestellt werden: Aussageverhalten, Akteneinsicht, Durchsuchung und Beschlagnahme, Haftfragen, Anklage und die richtige Verteidigungsstrategie.

DIREKTE ANTWORTEN / STRAFVERTEIDIGUNG

WAS MANDANTEN KONKRET WISSEN müssen.

Kurze, belastbare Antworten auf typische Fragen im Strafverfahren. Für eine verlässliche Einschätzung kommt es immer auf Tatvorwurf, Ermittlungsakte, Verfahrensstand und die konkrete persönliche Situation an.

FRAGE ZU IHREM VERFAHREN? 089 41613831 kanzlei@kromer-legal.de
01 Sie haben eine Vorladung als Beschuldigter erhalten?

Bei einer Vorladung ist zu unterscheiden, von wem sie stammt. Einer Vorladung der Staatsanwaltschaft müssen Sie nach § 163a Abs. 3 StPO Folge leisten; bei einer polizeilichen Vorladung müssen Sie als Beschuldigter nicht erscheinen. In beiden Fällen gilt: Machen Sie keine Angaben zur Sache, bevor Akteneinsicht genommen wurde.

Die Kanzlei kann die Kommunikation übernehmen, Akteneinsicht nach § 147 StPO beantragen und anschließend das weitere Vorgehen entwickeln. Mehr zur Vorladung →

02 Wann sollte man einen Anwalt für Strafrecht einschalten?

Möglichst frühzeitig – sobald Sie Kenntnis von einem Ermittlungsverfahren, einer Vorladung, Durchsuchung, Festnahme, einem Strafbefehl oder einer Anklage erhalten. Frühe Verteidigung ermöglicht Akteneinsicht, verhindert vermeidbare Angaben und schafft Handlungsspielraum, bevor sich das Verfahren verfestigt.

03 Wann wird ein Ermittlungsverfahren eingestellt?

Reicht der Tatverdacht nicht für eine Anklage, stellt die Staatsanwaltschaft nach § 170 Abs. 2 StPO ein. Bei geringer Schuld kommen je nach Voraussetzungen Einstellungen nach §§ 153, 153a StPO in Betracht. Mehr zur Einstellung →

04 Wurden Sie wegen eines Sexualdelikts angezeigt?

Vorwürfe im Sexualstrafrecht können erhebliche persönliche und berufliche Folgen haben. Gerade bei Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen kommt es auf eine präzise Prüfung der Aussageentstehung, möglicher Widersprüche, digitaler Kommunikation und objektiver Anknüpfungstatsachen an. Machen Sie keine Angaben zur Sache, bevor die Ermittlungsakte bekannt ist.

05 Ihre Räume werden im Moment durchsucht?

Bleiben Sie ruhig, leisten Sie keinen Widerstand und machen Sie keine Angaben zur Sache. Verlangen Sie den Durchsuchungsbeschluss und unterschreiben Sie nichts ungeprüft. Zur freiwilligen Herausgabe von PIN oder Entsperrcode sind Sie als Beschuldigter nicht verpflichtet. Soforthilfe bei Durchsuchung →

06 Ihr Angehöriger wurde festgenommen?

Bei einer Festnahme zählt jede Stunde. Der Festgenommene ist spätestens am Tag nach der Festnahme dem Ermittlungsrichter vorzuführen. Zu prüfen ist insbesondere, ob ein Haftgrund nach § 112 StPO vorliegt und ob mildere Mittel ausreichen. Soforthilfe bei Festnahme →

07 Ihr Angehöriger befindet sich in Untersuchungshaft?

Gegen Untersuchungshaft kommen insbesondere Haftprüfung nach § 117 StPO, Haftbeschwerde nach § 304 StPO und die Aussetzung des Vollzugs nach § 116 StPO in Betracht. Für Angehörige gibt es eine eigene Seite mit ersten wichtigen Informationen. Informationen für Angehörige →

08 Haben Sie eine Anklageschrift erhalten?

Eine Anklage ist keine Verurteilung. Im Zwischenverfahren prüft das Gericht nach § 203 StPO, ob hinreichender Tatverdacht für die Eröffnung des Hauptverfahrens besteht. Einwendungen gegen Beweislage und rechtliche Bewertung können hier noch entscheidend sein. Mehr zur Anklage →

09 Sie haben einen Strafbefehl erhalten?

Gegen einen Strafbefehl kann innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch eingelegt werden, § 410 Abs. 1 StPO. Nach Fristablauf steht der Strafbefehl einem rechtskräftigen Urteil gleich. Strafbefehl prüfen lassen →

DIREKTER KONTAKT CAROLINE KROMER · STRAFVERTEIDIGERIN
KANZLEI089 41613831 E-MAILkanzlei@kromer-legal.de NOTRUF 24/70173 2484991
Kontakt / Strafverteidigung München

JETZT. wenn der nächste Schritt entscheidet.

Caroline Kromer · Platzl 5 · 80331 München kanzlei@kromer-legal.de ↗