Wohnungsdurchsuchung? · Festnahme?
Schweigen Sie.
Im Notfall zählt nicht später.
Sondern sofort.
0173 2484991
24/7 erreichbar
Zentral in München
IHRE ANWÄLTIN FÜR STRAFRECHT IN MÜNCHEN
Strafverteidigung in München
IHRE VORTEILE
- Zentraler Kanzleisitz in München
- Persönliche Betreuung durch Rechtsanwältin
- Ziele: Einstellung • Freispruch • Strafmilderung
- Schnelle Kommunikation und gute Erreichbarkeit
- Ausschließlich Strafverteidigung
- Soforthilfe in dringenden Strafsachen
- Strafverteidigernotruf bei Festnahme und Durchsuchung
- Strategische Verteidigung ab dem ersten Kontakt
IHRE STRAFVERTEIDIGUNG IN MÜNCHEN
Wird gegen Sie ermittelt?
Ein Strafverfahren ist eine akute Bedrohung für Freiheit, Beruf und persönliche Existenz.
Reagieren Sie jetzt falsch, liefern Sie oft genau das, was später gegen Sie verwendet werden kann.
Treffen Sie daher die richtige Entscheidung: schweigen Sie, unterschreiben Sie nichts und rufen Sie umgehend unsere Kanzlei an.
In dieser existenziellen Ausnahmesituation kommt es auf eine Verteidigung an, die keine Kompromisse eingeht.
Rechtsanwältin Caroline Kromer ist ausschließlich auf
Strafverteidigung
spezialisiert und vertritt Sie mit Erfahrung,
strategischer Verfahrensführung und der Entschlossenheit, die ein Strafverfahren verlangt.
Besonderen Wert legen wir auf schnelle Kommunikation und persönliche Betreuung.
Bewahren Sie
Ruhe
Ein strafrechtlicher Vorwurf erzeugt sofort Druck. Genau in diesem Moment entstehen die Fehler, die später kaum noch zu korrigieren sind. Wer unter Stress redet, erklärt oder rechtfertigt sich oft um Kopf und Kragen.
Machen Sie keine Angaben
Ohne Akteneinsicht haben Sie keine Kenntnis darüber, was Polizei und Staatsanwaltschaft tatsächlich wissen, was nur vermutet wird und wo die Schwachstellen liegen. Jede Einlassung zu früh stärkt im Zweifel nicht Ihre Position, sondern die der Ermittlungsbehörden. Schweigen ist Ihr Recht und darf Ihnen nicht negativ ausgelegt werden – nutzen Sie es.
Sofort Kontakt aufnehmen
Qualifizierte Strafverteidigung beginnt nicht erst vor Gericht. Je früher Rechtsanwältin Caroline Kromer eingreifen kann, desto besser lässt sich der Verfahrensverlauf strategisch beeinflussen und Ihre Position wirksam schützen.
STRAFVERTEIDIGUNG MIT KLAREM ZIEL
Befinden Sie sich in einem Strafverfahren, zählt jede Stunde
Zu jedem Zeitpunkt haben Sie das Recht, anwaltliche Verteidigung an Ihrer Seite zu haben. Sind Sie Beschuldigter in einem Ermittlungsverfahren, ist eine frühzeitige Strafverteidigung besonders wichtig. Nur so kann Waffengleichheit gegenüber den Strafverfolgungsbehörden hergestellt und Ihre Position von Anfang an geschützt werden. Als Strafverteidigerin erhalte ich für Sie Akteneinsicht und kann auf dieser Grundlage juristisch fundiert prüfen, wie tragfähig der Tatvorwurf und die Beweislage tatsächlich sind. So können wir bereits von Anfang an gezielt Einfluss auf das Verfahren nehmen. Zugleich gilt: Auch wenn das Verfahren bereits fortgeschritten ist, ist es für eine wirksame Verteidigung nicht zu spät. Auch als Angeklagter bestehen zahlreiche rechtliche Möglichkeiten, um auf das bestmögliche Ergebnis hinzuwirken.
EINSTELLUNG
Das beste Strafverfahren ist das, das gar nicht erst vor Gericht landet. Wo es rechtlich möglich ist, ist unser Ziel das Ermittlungsverfahren einzustellen. Je früher der Vorwurf gestoppt wird, desto geringer sind die beruflichen, wirtschaftlichen und persönlichen Schäden für Sie. Zögern Sie daher keine Stunde zu lange, uns zu kontaktieren.
FREISPRUCH / STRAFMILDERUNG
Lässt sich eine Einstellung nicht erreichen, richten wir die Verteidigung konsequent auf Freispruch, Tatvorwurfsbegrenzung oder eine deutliche Strafmilderung aus. Maßgeblich ist dabei stets, die rechtlichen, beruflichen und persönlichen Folgen für Sie so gering wie möglich zu halten.
FREIHEIT BEI UNTERSUCHUNGSHAFT VERTEIDIGEN
Bei drohender oder bereits vollzogener Untersuchungshaft zählt jede Stunde. Wir kümmern uns umgehend um Haftprüfung und Haftbeschwerde. Maßgeblich ist insbesondere, ob die Voraussetzungen der Untersuchungshaft tatsächlich vorliegen.
HANDELN SIE SOFORT
Wann sollten Sie umgehend unsere Strafrechtskanzlei in München anrufen?
Vorladung zur
Vernehmung als Beschuldigter
Machen Sie jetzt keine Angaben und besprechen Sie sich erst mit einer Strafverteidigerin. Schon eine unüberlegte Einlassung ohne anwaltliche Rücksprache kann Ihre Verteidigung erheblich schwächen. Bei einer Vorladung als Beschuldigter sollte frühzeitig geprüft werden, wie reagiert werden muss.
Durchsuchung Ihrer Wohnung oder Geschäftsräume
Nehmen Sie umgehend Kontakt zu uns auf, damit Rechtsanwältin Caroline Kromer noch vor Ort Ihre Rechte wahrt. Bei einer Durchsuchung zählt jede Minute. Bereits die Frage, unter welchen Voraussetzungen eine Durchsuchung überhaupt zulässig ist, muss frühzeitig geprüft werden.
FESTNAHME
Bei einer Festnahme zählt jede Stunde. Vor der Vorführung vor den Ermittlungsrichter muss sofort geprüft werden, ob Haftgründe angegriffen und Untersuchungshaft vermieden werden kann. Durch die zentrale Lage der Strafrechtskanzlei in München können wir umgehend vor Ort sein.
UNTERSUCHUNGSHAFT
Rechtsanwältin Caroline Kromer kümmert sich umgehend um Akteneinsicht, Haftprüfung und Haftbeschwerde, um die Untersuchungshaft so schnell wie möglich zu beenden. Für Angehörige ist die Situation meist vollkommen unübersichtlich und hochbelastend. Auf unserer Seite Informationen für Angehörige bei U-Haft erfahren Sie, was jetzt wichtig ist und welche Schritte sofort eingeleitet werden sollten.
ANKLAGESCHRIFT ERHALTEN
Mit der Anklageschrift ist die Sache nicht entschieden. Wir prüfen sofort, ob die Anklage überhaupt vom Gericht zur Hauptverhandlung zugelassen werden darf und mit welcher Strategie die Verteidigung geführt wird.
STRAFBEFEHL ERHALTEN
Gegen einen Strafbefehl läuft eine kurze Frist von 14 Tagen ab Zustellung. Wird nicht rechtzeitig Einspruch eingelegt, wird er rechtskräftig. Deshalb muss umgehend geprüft werden, ob Einspruch eingelegt wird und wie wir die Verteidigung führen.
Strafverteidigung in München
Schwerpunkte
Die Kanzlei Caroline Kromer ist als Strafrechtskanzlei in München ausschließlich auf die Strafverteidigung spezialisiert. Besondere Schwerpunkte liegen in Haftsachen, Sexualstrafrecht, Wirtschaftsstrafrecht, Jugendstrafrecht, Medizinstrafrecht, Auslieferungsrecht und Betäubungsmittelstrafrecht.
SOFORTHILFE BEI DRINGENDEN FRAGEN IM STRAFRECHT
FAQ Strafverteidigung München
In dringenden Situationen gilt: keine Angaben zur Sache, nichts unterschreiben und sofort Rechtsanwältin Caroline Kromer kontaktieren.
Sie haben eine Vorladung als Beschuldigter erhalten?
Bei einer
Vorladung als Beschuldigter
ist zu differenzieren, von wem sie stammt.
Einer Vorladung von der Staatsanwaltschaft müssen Sie gemäß § 163 Abs. 3 StPO Folge leisten und erscheinen.
Hierbei haben Sie das Recht zu schweigen.
Bei einer Vorladung von der Polizei müssen Sie nicht erscheinen.
Hierbei vertreten wir Sie auch bereits von Anfang an, machen Ihr Schweigerecht geltend, sagen den Termin ab und beantragen umgehend Einsicht in die Ermittlungsakte.
Vereinbaren Sie zur Ersteinschätzung gerne einen Termin in unserer Kanzlei.
Wurden Sie wegen eines Sexualdelikts angezeigt?
Vorwürfe im Sexualstrafrecht sind existenzgefährdend. Schon das Ermittlungsverfahren kann gravierende berufliche, persönliche und soziale Folgen auslösen. Gerade jetzt dürfen Sie keine unüberlegten Angaben machen. In vielen Verfahren steht Aussage gegen Aussage – deshalb prüfen wir fundiert Aussageinhalt, Belastungsmotive und die gesamte Beweislage von Anfang an mit höchster Sorgfalt.
Ihre Räume werden im Moment durchsucht?
Bewahren Sie Ruhe, leisten Sie keinen Widerstand und machen Sie keine Angaben zur Sache. Verlangen Sie den Durchsuchungsbeschluss, unterschreiben Sie nichts ungeprüft und kontaktieren Sie sofort eine Strafverteidigerin. Bei einer Durchsuchung wahrt Rechtsanwältin Caroline Kromer vor Ort Ihre Rechte.
Ihr Angehöriger wurde festgenommen?
Dann zählt jede Stunde. Nach einer Festnahme in München folgt am nächsten Tag die Vorführung vor dem Haftrichter. In dieser Situation sollte umgehend eine Strafverteidigung eingeschaltet werden, damit sofort geprüft werden kann, wie gegen den Haftbefehl vorgegangen oder eine Außervollzugsetzung erreicht werden kann. Die Strafrechtskanzlei befindet sich zentral in der Münchner Innenstadt, so dass in kürzester Zeit eine Anwesenheit bei den zuständigen Justizbehörden gewährleistet werden kann.
Haben Sie eine Anklageschrift erhalten?
Mit der Anklageschrift teilt die Staatsanwaltschaft mit, dass sie eine Verurteilung für wahrscheinlicher hält als einen Freispruch. Genau deshalb muss jetzt sofort geprüft werden, ob die Anklage in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht überhaupt tragfähig ist. In geeigneten Fällen kann bereits im Zwischenverfahren verhindert werden, dass das Hauptverfahren eröffnet wird.
Sie haben einen Strafbefehl erhalten?
Jetzt läuft eine kurze Frist. Gegen den Strafbefehl kann nur innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch eingelegt werden. Wird diese Frist versäumt, wird der Strafbefehl rechtskräftig – oft ohne dass es je zu einer gerichtlichen Prüfung in einer Hauptverhandlung kommt. Lassen Sie den Strafbefehl deshalb sofort prüfen.
Ihr Angehöriger befindet sich in Untersuchungshaft?
Untersuchungshaft ist einer der massivsten Eingriffe in die Grundrechte während eines Ermittlungsverfahrens. Wir wissen aus der täglichen Arbeit in der Strafverteidigung, dass diese Situation hochbelastend ist – für den Inhaftierten, aber auch für die Angehörigen. In Haftsachen dulden wir keinen Zeitverlust. Wir kümmern uns daher umgehend um Haftprüfung und Haftbeschwerde, um die Untersuchungshaft so schnell wie möglich zu beenden und Ihre Freiheit wiederherzustellen.
Für Angehörige ist diese Situation meist hochbelastend und von großer Unsicherheit geprägt. Auf der Seite Informationen für Angehörige bei Untersuchungshaft finden Sie erste wichtige Hinweise. Verlieren Sie keine Zeit, unsere Münchner Strafrechtskanzlei zu kontaktieren.
Wie viel kostet eine engagierte Strafverteidigung in München?
Die Kosten hängen von Vorwurf, Umfang, Verfahrensstand und Dringlichkeit ab. Qualifizierte Strafverteidigung erfordert immer eine intensive und schnelle Bearbeitung, weshalb wir in Strafsachen eine individuelle Vergütungsvereinbarung mit Ihnen treffen. Die gesetzlichen Gebühren des RVG decken diesen Umfang nicht ab. Wir besprechen die Kostenfrage daher transparent mit Ihnen.
KONTAKT ZUR KANZLEI / STRAFVERTEIDIGERNOTDIENST
Nehmen Sie heute noch Kontakt auf, damit wir Ihre rechtliche Angelegenheit besprechen.
In strafrechtlichen Notfällen – etwa bei Durchsuchung oder Festnahme – ist schnelles, klares Handeln entscheidend. Sie erreichen mich unter meiner mobilen Notrufnummer 24/7, auch am Wochenende und an Feiertagen.
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